§1 Besprechungen
1. Jeden Sonntag um 18 Uhr zum Server Restart gibt es eine freiwillige Sonntagsbesprechung, wo sich die
Fraktionsführung mit den Beamten über Informationen und Feedback zur vergangenen Woche austauscht.
2. Die Besprechung kann aufgrund von Themen mangels ausfallen. Wird in den Ankündigungen vermerkt.
§2 TeamSpeak
1. Jeder Beamte muss im Teamspeak mit seinem/ihrem InGame Namen erkennbar sein. Beispiel: [02] Max
Mustermann
2. Jeder Mitarbeiter im Dienst muss sich im entsprechenden Dienst-Channel aufhalten.
3. Kein RMS-Mitarbeiter oder Zivilist darf sich in den Dienst-Channel aufhalten. Nutzt dafür das
Polizeidiplo.
4. Sollten weniger als 8 Mitarbeiter im Dienst sein, dürft ihr euch gemeinsam in dem Channel
Streifenzuweisung aufhalten.
In der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 10:00 Uhr dürft ihr euch in der
Streifenzuweisung aufhalten.
5. Es werden keine anderen Mitarbeiter gemutet, versucht bitte eine Auseinandersetzung unter euch zu
klären.
6. Im Gruppenkanal InGame ist es nicht erlaubt zu sprechen. Nutzt für wichtige Informationen die
Whisperlisten.
7. Musikbots in den Dienst-Channeln sind nicht erlaubt.
8. Move Rechte dürfen nicht ausgenutzt werden.
Falls ein Bürger das Gespräch sucht, wird er schnellstmöglich von einem Beamten in den Channel
Besprechungsraum gemoved.
Für Fragen oder kurze Anmerkungen gibt es den Besprechungsraum, welcher für maximal 10 Minuten genutzt
werden darf.
Andernfalls nutzt das Polizeidiplo oder Talk-Räume.
Es ist nicht gestattet einen Streifen Channel für Fragen oder Anmerkungen zu betreten!
§3 Streifenzuweisung
1. Ab dem Rang Wachtmeister darf ein Streife eröffnet werden.
2. Ein Praktikant darf nur auf Streife gehen, wenn er von mindestens einem Kommissar beaufsichtigt
wird.
3. Eine Streife besteht mindestens aus 2 Beamten. Sollte nur ein Beamter im Dienst sein, darf er die
Kavala Safezone nicht verlassen.
4. Alle Beamten haben sich an das folgende Streifensystem zu halten:
Kavala Ⅰ = mind. 2 Beamte
Athira Ⅰ = mind. 2 Beamte
Pyrgos Ⅰ = mind. 2 Beamte
Sofia Ⅰ = 2 Beamte
Luftüberwachung Ⅰ = mind. 2 Beamte
Die Luftraumüberwachung kann zu jeder Zeit von einem Beamten mit entsprechendem Rang (04) übernommen
werden (Max. 3 Beamte)
Danach werden die anderen Streifen von oben nach unten aufgemacht.
4. Die Streifenzuweisung wird vom Höchstrangigen Beamten im Dienst übernommen. Sobald 8 Beamte im Dienst
sind, wird eine Streifenzuweisung gebildet.
Die Streifenzuweisung kann ab dem Rang [03] + Funkausbildung angetreten werden.
5. Die Zuteilung der Streifen erfolgt durch die Streifenzuweisung.
6. Das an und abmelden bei der Streifenzuweisung pflicht!
§4 Taser
1. Der Taser darf eingesetzt werden wenn:
- eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht.
- Personen versuchen sich gegen die Maßnahmen der Polizei zu widersetzen.
2. Das Tasern eines Zivilisten zählt nicht als Gefechtseröffnung.
3. Personen, welche sich in einem Fahrzeug befinden, dürfen nicht getasert werden!
4. Der Taser darf nur in einem logischen Verhältnis eingesetzt werden.
§5 Dispatch-System
1. Jedem Dispatch muss nachgegangen werden.
2. Unterstützung anderer Kollegen haben Vorrang. Danach folgen die anderen Einsätze.
3. Ein Dispatch muss immer erst angenommen werden, bevor man ihn anfährt.
4. Es werden niemals 2 Einsätze gleichzeitig angenommen, es sei denn sie sind an einem Ort.
§6 Gefechte
1. Im Notfall darf scharf gecallt werden
2. Gefechte dürfen niemals durch die Polizei provoziert werden.
3. Sollte ein Gefecht entstehen, muss immer eine Sperrzone ausgerufen werden!
4. Kein Kollege wird niemals im Stich gelassen.
5. Im Falle, dass eine Verfolgungsjagd nicht friedlich gestoppt werden kann, darf und sollte ein scharfe
Bedrohung gegeben werden.
- Erster Schritt Kontrolle per Polizeifahrzeug
- Zweiter Schritt Versuchen den SUV aus zu bremsen
- Dritter Schritt Nagelband
- Vierter Schritt EMP (Falls vorhanden)
- Fünfter Schritt scharfer Bedrohung(Halten Sie das Fahrzeug an und steigen Sie unbewaffnet aus. Sollten
sie unseren Forderungen nicht eingehen sind wir gezwungen scharf zu schießen, Widerstand ist
zwecklos!)
- Sechster Schritt auf Reifen schießen und zur Not, Gegner eliminieren
§7 Verhaltensregeln
1. Die Server-Regeln gelten auch für die Polizei und dürfen nicht verletzt werden.
2. Fremdes Eigentum, das durch einen Beamten vorsätzlich zerstört wurde, muss ersetzt werden.
3. Beleidigungen, Mobbing oder Trolling der Kollegen ist verboten.
4. Länger als 10 Minuten AFK rumstehen um PayChecks zu Farmen ist verboten.
§8 Abschleppen
1. Fahrzeuge, welche keine unmittelbare Gefahr für den Straßenverkehr sind, werden durch den RMS
abgeschleppt.
2. Eigene Fahrzeuge werden nur im Notfall abgeschleppt.
3. Brennende oder zerstörte Fahrzeuge, Flugzeuge, Helikopter oder versenkte Boote abzuschleppen ist
verboten.
4. In Gefechten darf nichts beschlagnahmt werden.
5. Sollte ein Fahrzeug, als Beweismittel, sichergestellt werden müssen, darf es abgeschleppt werden.
§9 Gefängnisregeln
1. Spieler, die ein höheres Ticket als 600k haben, dürfen in das Gefängnis überführt werden.
2. Sobald ein Spieler ein Ticket, welches höher als 100.000$ ist, muss er ins Gefängnis überführt
werden.
3. Hierbei ist zu beachten das ihr Tickets, bei gutem Rp, bis zu 50% senken könnt. Kleine Delikte bis
10.000$ können bei gutem RP fallen gelassen werden.
4. Spieler die an einem Bankraub, einer Geiselnahme beteiligt waren oder einen Mord begangen haben,
dürfen sofort der JVA überstellt werden.
Bei einem Terroristischen Akt muss derjenige sofort der JVA überstellt werden.
§10 Bankeinbruch
1. Den Einbruch in die Staatsbank zu vereiteln hat die höchste Priorität.
2. Wird die Bank ausgeraubt, sind alle bestehenden Einsätze zu beenden.
3. Bei RP-Banken darf der Einsatzleiter entscheiden, wie viele Goldbarren herausgegeben werden. (Je nach
RP Leistung)
4. Es gelten die Großeinsatzregeln.
§11 Großeinsatz
1. Bankeinbrüche, Geiselnahmen und Schießereien gegen mehr als 5 Täter zählen als Großeinsatz.
2. In jedem Großeinsatz wird eine Einsatzleitung gebildet.
3. Das SEK kann getrennt von der Polizei in einem Großeinsatz fungieren.
4. Die Kommunikation mit dem SEK wird über den Funk sichergestellt.
5. Die Polizei sowie auch das SEK bestimmen zu Beginn des Großeinsatzes einen Funker, welcher die
Kommunikation sicherstellt.
6. Die Einsatzleitung bestimmt die Taktik für den Einsatz und ist für den Ausgang des Einsatzes
verantwortlich.
7. Die Einsatzleitung hat die volle "Befehlsgewalt" während des Einsatzes.
§12 Illegales
1. Alle Waffen, welche nicht am legalen Waffenhändler erhältlich sind, sind illegal.
2. Illegale Fahrzeuge: Ifrit, Marid, Offroad-HMG
3. Illegale Gegenstände: Dietriche, Alle arten von Drogen, Knebel
§13 Aufbauelemente
1. Aufbauelemente dürfen nur während des RP oder zur Absicherung einer Unfallstelle genutzt
werden.
2. Straßen dürfen nur im Notfall komplett gesperrt werden.
3. Beim Verlassen einer Unfallstelle müssen die Aufbauelemente abgebaut werden.
4. Es werden keine Fahrzeuge oder Zugänge mit Aufbauelementen blockiert.
5. Aufbauelemente dürfen nicht in Fahrzeuge gestellt werden.
§14 EMP
1. Vor dem Auslösen des EMP's muss das Fahrzeug, welches EMP't werden soll drei mal, mit einem
jeweiligen Abstand von einer Minute gewarnt werden.
2. In Gefechten ist es erlaubt, nach zwei Warnungen den EMP auszulösen.
3. Der EMP gilt nicht als Gefechts-Eröffnung!
§15 Grundausrüstung
5x Wasser
5x Essen nach Wahl
5x RedGull
2x Verbandskasten
1x Repair Kit
Taser mit genügend Magazinen
Rang Entsprechende Waffe mit genügend Magazinen
1 Nagelband
1. Es dürfen nur Gegenstände/Kleidungsstücke getragen werden, welche dem Rang entsprechen und im
Polizei-Shops gekauft werden können.
2. Es darf nichts aus den Shops an Zivilisten oder RMS-Mitarbeiter weitergegeben werden.
3. Gegenstände von Zivilisten oder RMS-Mitarbeiter dürfen nicht angenommen werden.
§16 SEK
1. Alle SEK Ausrüstung, die nicht dem Rang entspricht darf nur auf den Sek-Streifen getragen
werden
2. Die Sek-Streife wird von der SEK-Leitung oder der Leitstelle zugewiesen.
3. Das SEK hat bei der Bank vorrang und darf, wenn gewünscht, die Einsatzleitung übernehmen.
§17 Zoll
In der Konzeptphase!
§18 Razzien
1. Razzien werden grundsätzlich vom Zoll oder dem SEK durchgeführt.
2. Razzien dürfen scharf gecallt werden, jedoch muss auf das RP eingegangen werden.
3. Alle Beteiligten müssen sich in einem Channel aufhalten (ggf. Sondereinsatz Channel)
§19 Grundsätzliches
1. Es dürfen keine illegalen Waren mitgeführt werden.
2. Bei Fragen, Kritik oder Diskussionsbedarf könnt ihr euch bei einem Leitungsmitglied melden.
3. Regelverstöße werden durch die Leitungsebene je nach Schwere entsprechend geahndet!
4. Polizeibeamte haben sich an die Anweisungen der Leitungsebene zu halten.
5. Beförderungen werden selbständig abgeholt.
6. Ab einer Inaktivität von 2 Wochen, muss dies der Leitungsebene mitgeteilt werden.
7. Sprengladungen dürfen nur bei einer Bank genutzt werden und auch nur, um blockierte Eingänge frei zu
sprengen.
Zuletzt bearbeitet am: 15.08.2023 14:00 Uhr